Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht

(Juli 2025)

Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht (Juli 2025)

Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafrecht, sondern in die medizinische Grundversorgung“, stellt Pfarrerin Birgit Reiche, Geschäftsführerin der Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. (EFHiW) klar und setzt hinzu: „Eine diskriminierungsfreie, flächendeckende und rechtsbasierte Regelung ist längst überfällig.“ Die aktuelle Regelung des Schwangerschaftsabbruchs gemäß § 218 StGB steht zunehmend in der Kritik. Das Verbot des Christlichen Klinikums Lippstadt gegen seinen Chefarzt, Prof. Dr. med. Joachim Volz, Schwangerschaftsabbrüche aus medizinischem Grund im sowie auch außerhalb des Klinikums durchzuführen, heizt die Diskussionen derzeit weiter an.

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, der Deutsche Frauenrat und die Evangelischen Frauen in Deutschland – die EFHiW ist Teil aller drei Bündnisse - fordern übereinstimmend eine grundlegende Reform: Schwangerschaftsabbrüche sollen entkriminalisiert und außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. „Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein grundlegendes Menschenrecht, das auch aus feministischer und theologischer Sicht respektiert und geschützt werden muss“, betont Reiche.

Die Verortung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafrecht führt zu einer strukturellen Stigmatisierung von ungewollt Schwangeren und Ärzt*innen. Versorgungslücken, insbesondere in ländlichen Regionen, erschweren den Zugang zu medizinisch sicheren Abbrüchen. Die ELSA-Studie belegt, dass viele Betroffene Schwierigkeiten haben, verlässliche Informationen und wohnortnahe Versorgung zu erhalten. Der Deutsche Ärztetag hat sich klar für eine Entkriminalisierung ausgesprochen – ein deutliches Signal für die Notwendigkeit gesetzlicher Veränderungen.

Der Deutsche Frauenrat fordert eine Fristenlösung außerhalb des Strafrechts, flankiert von einem Rechtsanspruch auf qualifizierte, barrierefreie Beratung sowie einer flächendeckenden medizinischen Versorgung. Schwangerschaftsabbrüche sollen als Teil der medizinischen Grundversorgung anerkannt und durch die Krankenkassen finanziert werden. Auch die Integration in die medizinische Ausbildung ist unerlässlich.

Die Evangelischen Frauen in Deutschland betonen in ihrer theologischen Argumentationshilfe, dass die Bibel keine eindeutige Position zu Schwangerschaftsabbrüchen formuliert. Vielmehr fordert sie eine respektvolle, empathische Begleitung von Frauen in Konfliktsituationen. Der Beschluss ihrer Mitgliederversammlung unterstreicht: § 218 ist aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen. Selbstbestimmung, körperliche Integrität und soziale Gerechtigkeit sind zentrale Werte, die auch aus christlicher Perspektive eine Neuregelung gebieten.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, endlich konkrete Schritte zu gehen. „Eine Gesetzesreform ist längst überfällig: Die Bundesregierung muss handeln und § 218 aus dem Strafgesetzbuch streichen – im Interesse der sozialen Gerechtigkeit, der medizinischen Versorgung und einer menschenrechtsbasierten Gesetzgebung“, stellt Pfarrerin Birgit Reiche fest.

 

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