(Februar 2026)
Mit großer Klarheit und Entschlossenheit setzt sich die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen (EFHiW) für eine grundlegende Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Die EFHiW ist in verschiedenen Bündnissen und Netzwerken Mitglied, die eine Streichung des § 218 für dringend erforderlich ansehen. Bereits im Oktober 2023 forderte auch die Mitgliederversammlung des Dachverbandes, Evangelische Frauen in Deutschland e. V. (EFiD), mit überwältigender Mehrheit die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch. Dieser Beschluss gewinnt angesichts der aktuellen Petition „Für ein Grundrecht auf Schwangerschaftsabbrüche“ neue Dringlichkeit.
„Es ist höchste Zeit, reproduktive Rechte endlich als Menschenrechte anzuerkennen“, betont Geschäftsführerin Birgit Reiche. Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs sei nicht nur historisch überholt, sondern gefährde auch die gesundheitliche Versorgung und Selbstbestimmung schwangerer Personen.
Die Forderungen sind klar: Schwangerschaftsabbrüche sollen als Bestandteil der allgemeinen medizinischen Versorgung anerkannt werden, die Kosten vollständig von den Krankenkassen übernommen werden und Schwangere frei zwischen verschiedenen Methoden wählen können. Ebenso braucht es eine qualitativ hochwertige, ergebnisoffene, kostenfreie und barrierearme Beratung – freiwillig, kultursensibel und wohnortnah.
Auch die Vorsitzende Angelika Waldheuer unterstreicht die gesellschaftliche Verantwortung: „Wer das Recht auf körperliche Selbstbestimmung einschränkt, greift die Würde von Menschen an. Wir müssen dem entschieden entgegentreten.“ Gerade angesichts des Erstarkens rechter und autoritärer Kräfte, die reproduktive Rechte massiv infrage stellen, sei eine klare Haltung unverzichtbar.
Die EFiD haben bereits 2023 klar gemacht, dass die Forderung nach einer Fristenregelung außerhalb des Strafgesetzbuchs sowie nach einem gesicherten Zugang zu qualitätsgesicherter Gesundheitsversorgung, inklusive sicherer Abbrüche und umfassender Vor- und Nachsorge zusammengehören. Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, der Deutsche Frauenrat und die Evangelischen Frauen in Deutschland – die EFHiW ist Teil aller drei Bündnisse - fordern übereinstimmend eine grundlegende Reform: Schwangerschaftsabbrüche sollen entkriminalisiert und außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden.
„Wir stehen für eine Gesellschaft, in der Menschen frei über ihren Körper entscheiden können – ohne Angst, ohne Stigmatisierung und ohne rechtliche Hürden“, so Reiche weiter. Die Petition für ein Grundrecht auf Schwangerschaftsabbrüche sei ein wichtiger Schritt, um diese Freiheit endlich im Grundgesetz zu verankern. Waldheuer ergänzt: „Selbstbestimmung ist kein Privileg, sondern ein Grundrecht. Dafür setzen wir uns ein – klar, laut und solidarisch.“
Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen unterstützt daher ausdrücklich die aktuelle Initiative, die einen fairen, einfachen und diskriminierungsfreien Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen fordert. „Reproduktive Rechte sind ein zentraler Bestandteil von Gleichstellung, Menschenwürde und sozialer Gerechtigkeit“, stellt Reiche klar.
Die Petition findet sich unter https://weact.campact.de/petitions/fur-ein-grundrecht-auf-schwangerschaftsabbruche-in-deutschland