(Mai 2026)
Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Gewalthilfegesetz im Februar 2025 wurde ein Meilenstein im Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gesetzt. Der bundesweite Rechtsanspruch auf Schutz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ein flächendeckendes Hilfesystem sicherzustellen. „Jetzt kommt es darauf an, dass dieser Anspruch vor Ort wirklich ankommt“, betont eine Beraterin der FRAUENBERATUNG SOEST.
Die Beratungsstelle wird derzeit durch Landes- und Kreismittel finanziert – freiwillige Leistungen, die regelmäßig zur politischen Disposition stehen. Gleichzeitig muss die Trägerin, die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen, weiterhin einen Eigenanteil von 10% tragen. „Stagnierende Zuschüsse bedeuten für uns faktisch Kürzungen“, erklärt Pfarrerin Birgit Reiche, die Geschäftsführerin der Trägerin, die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen. „Während die Anfragen steigen, schrumpfen die finanziellen Ressourcen.“
Die Trägerin fordert daher eine verbindliche, bedarfsgerechte Finanzierung, die dem staatlichen Auftrag entspricht. Nur so könne ein niedrigschwelliger Zugang für alle gewaltbetroffenen Frauen gewährleistet werden. Ebenso zentral bleibt die vollständige Umsetzung der Istanbul‑Konvention. Die Frauenberatung macht deutlich, dass Gewaltschutz vor Umgangsrecht stehen muss, häusliche Gewalt also zwingend im Kindschaftsrecht berücksichtigt werden sollte. Auch ein wirksames digitales Gewaltschutzgesetz ist notwendig, da Täterinnen und Täter zunehmend Smartphones, Ortungsgeräte oder andere Technik zur Überwachung einsetzen. Frühzeitige Arbeit mit Täterinnen und Täter muss gestärkt werden, um Gewaltkreisläufe zu durchbrechen. Und nicht zuletzt zeigt sich: Mehr Gleichstellung bedeutet mehr Sicherheit. Wirtschaftliche Abhängigkeiten verstärken Machtgefälle – Maßnahmen gegen den Gender Pay Gap und Gender Care Gap sind daher auch Gewaltschutz.
Darüber hinaus fordert die Beratungsstelle den Ausbau psychotherapeutischer Angebote, eine flächendeckende Interventionsstelle für proaktive Beratung nach §34a PolG NRW sowie die konsequente Umsetzung der vertraulichen Spurensicherung im Kreis Soest. Mit der Übernahme der Koordination durch das Gesundheitsamt Kreis Soest wurde Ende 2025 dahin ein wichtiger Schritt getan.
Die aktuellen BKA Zahlen zu Femiziden verdeutlichen die Dringlichkeit. „Häusliche Gewalt ist keine Privatsache“, mahnt eine Mitarbeiterin. „Wir brauchen politische Verantwortung, verlässliche Strukturen und eine Gesellschaft, die hinschaut.“
Weitere Infos unter www.frauenberatung-soest.de